Die Geschichte
des Gasthofes „Zum Bäcker“
Seit stolzen 198 Jahren befindet sich der Gasthof “Zum Bäcker” bereits im Familienbesitz.
Heute wird der Betrieb von Michael Höhn in 6.Generation geführt. Sein Handwerk, hat er von der Pike auf gelernt.
Im Jahre 1829 legte Johann Konrad Höhn den Grundstein für das Anwesen. Doch Johann erwarb seine erste Schankerlaubnis bereits 1823 beim Fürsten zu Ysenburg, für den Preis von 15 Gulden. Derzeit war er Wirt in der Ziegelhütte, welche sich zwischen Weilers und Udenhain befunden hat. Die Gegend um Weilers ist nicht nur heute bekannt für Überschwemmungen. Denn eben diese Überschwemmungen waren der Grund für die Umsiedlung Johanns nach Udenhain. Anstatt jedoch seine geliebte Ziegelhütte hinter sich zu lassen, nahm er tatsächlich einen Teil des Gebäudes mit und baute es 1834 wieder in Udenhain auf.
Der Nächste auf der Liste war Jakob, welcher gegen Ende des 19.Jahrhundert die damalige Bäckerei, das Kolonialwarengeschäft sowie die Landwirtschaft übernahm. Jakobs Sohn , “Jean” Johannes – auch genannt „Bäcker “Schaa war bekannt wie ein bunter Hund für seine Spezereien und für seine handgefertigen Marzipanrosen ..
„Schaa“führte den „Bäcker“ erfolgreich durch die beiden Weltkriege und der Betrieb überlebte auch die daraus resultierenden Wirtschaftskrisen. So kostete beispielsweise 1922/23 ein Brötchen 8000 Mark. In den letzten Kriegsjahren musste das Mehllager – das heutige Restaurant – zu einem Lager für russische Kriegsgefangene herhalten.
Die Währungsreform war wie Balsam für den Betrieb und so wurden Brötchen, Brote und Kuchenstücke mit der Bäcker-Chaise auch in die umliegenden Dörfern verkauft.
Erst 1961 durfte Sohn Karl den Betrieb übernehmen. Karl musste direkt sein Können unter Beweis stellen, denn im gleichen Jahr sorgte ein Brand- ausgelöst durch den Einbau einer Zentralheizung- in der Gaststube für Ungemach. Nachdem diese Herausforderung gemeistert war, ging es in den folgenden Jahren stetig bergauf. Dank seiner Frau Irmgard wurde das Haus immer mehr zu dem was es heute ist. Die Bäckerei diente zunehmend dem Hausgebrauch und zu der Gaststube wurden „Fremdenzimmer“ hergerichtet. Die Gäste kamen überwiegend aus Nordrhein-Westfalen in den Sommerferien mit Kind und Kegel. Viele Familien verabredenden sich schon bei Abreise für das nächste Jahr. So entstand ein fester Stamm von Sommerfrischler…! Immer mehr Gäste fanden Gefallen an “Ferien auf dem Lande” und um den stetig steigenden Ansprüchen der Gäste gerecht zu werden, wurde im Bäcker“ Zimmer um Zimmer erweitert und modernisiert.
Alle Gästezimmer des Hauses bieten heute Komfort und sind selbstverständlich mit modernster Technik ausgestattet.
Auch die gastronomischen Räumlichkeiten – wie Gaststube und Restaurant sowie der kleiner Saal, bieten Platz für insgesamt 120 Personen – und sind mit viel Liebe zum Detail ausgestattet und laden zum Verweilen und zum Feiern ein.
Michael Höhn steht für Tradition und Moderne zugleich. Wer nicht nur gut Essen möchte, sondern auch Wert auf regionale und saisonale Produkte sowie auf nachhaltigeLebensmittel Wert legt, ist beim „Bäcker“ genau richtig.
Im historischen Steinofen der ehemaligen Bäckerei, werden heute knusprige Spanferkel oder leckere Gänse zubereitet . Die Qualität der Grundprodukte und die professionelle Zubereitung ist die Basis der Küche.
So kann der Gasthof „Zum Bäcker“ hoffentlich noch lange als lebendiger Teil der Udenhainer Geschichte erhalten bleiben.
Die Wirtetradition der Familie Höhn geht bis ins Jahr 1811 zurück. Peter Höhn, der Vater des Gründers Johann Konrad Höhn, war Zieglermeister auf der Ziegelhütte Weilers, die seinerzeit zum Hofgut Udenhain gehörte und gleichzeitig Inhaber der dortigen Zapfgerechtigkeit seit 1811. Darüber hinaus war der Vater von Erna Maria Höhn, geb. Mehring (Ehefrau des Gründers) in den Jahren 1811 bis 1823 ebenfalls Wirt in Udenhain und Vorgänger des Gründers.
- 1823 – 1861Johann Konrad Höhn
geb. am 22.12.1796
Ziegelhütte Weilers/Gemarkung Hofgut Udenhain
verstorben am 08.03.1878
verheiratet seit 30.08.1816 mit
Erna Maria Höhn, geb. Mehring
geb. am 18.03.1801
in Udenhain
verstorben am 17.07.1836 - 1861 – 1883Konrad Höhn
geb. am 30.11.1824
in Udenhain
verstorben am 03.04.1883
verheiratet seit 24.03.1846 mit
Katharina Höhn, geb. Wilhelm
geb. am 21.03.1846
in Weilers
verstorben am 01.06.1904 - 1890 – 1919Jakob Höhn
geb. am 22.06.1857
in Udenhain
verstorben am 13.01.1932
verheiratet seit 13.05.1884 mit
Katharina Höhn, geb. Wahu
geb. am 10.05.1858
in Freiensteinau
verstorben am 08.01.1934 - 1919 – 1961Johannes (Jean) Höhn
geb. am 28.07.1885
in Udenhain
verstorben am 05.04.1967
verheiratet seit 07.08.1913 (Speyer) mit
Katharina Auguste Höhn, geb. Meinhard
geb. am 08.03.1988
in Speyer
verstorben 12.11.1973 - 1961 – 1989Karl Höhn
geb. am 08.10.1915
in Udenhain
verstorben am 30.05.1991
verheiratet seit 09.11.1954 mit
Irmgard Katharina Emma Höhn, geb. Herchenhan
geb. am 18.08.1921
in Wendershausen
verstorben am 22.10.1994 - 1989 bis heuteMichael Karl Höhn
geb. am 03.03.1958
in Udenhain
verheiratet seit 26.07.1993 mit
Bettina Ursula Höhn, geb. Kniß
geb. am 24.11.1966
in Bad Orb
Die Wirtetradition der Familie Höhn geht bis ins Jahr 1811 zurück. Peter Höhn, der Vater des Gründers Johann Konrad Höhn, war Zieglermeister auf der Ziegelhütte Weilers, die seinerzeit zum Hofgut Udenhain gehörte und gleichzeitig Inhaber der dortigen Zapfgerechtigkeit seit 1811. Darüber hinaus war der Vater von Erna Maria Höhn, geb. Mehring (Ehefrau des Gründers) in den Jahren 1811 bis 1823 ebenfalls Wirt in Udenhain und Vorgänger des Gründers.
Geschichte des Gasthofes “Zum Bäcker”
Die mehr als 160 Jahre alte Tradition eines Familienbetriebes führt heute Michael Höhn in der 6. Generation fort.
Im Jahre 1829 legte Konrad Höhn den Grundstein für das Anwesen. Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang, daß die Wirtschaftsgebäude ursprünglich in Weilers standen, dort jedoch 1834 abgebaut und in Udenhain wieder aufgebaut wurden. Angeblich war dies die Mitgift der Katharina Höhn, geb. Wirts.
Pachtvertrag – Konrad Höhn (Originaltext aus dem Jahre 1823)
Die Gräflich Isenburgische Rentkammer zu Wächtersbach füget hiermit zu wissen, dass sie nach vorgängiger Versteigerung und erfolgter hoher Ratifikation dem Untertan Konrad Höhn
zu Udenhain die Wirtschaft daselbst unter nachstehenden Bedingungen verpachtet hat, daß
1. die Pachtzeit Petritag 1823 anfängt und Petritag 1829 endigt, mithin 6 Jahre dauert,
2. außer ihm niemand logieren und herbergen sowie überhaupt bey Vermeidung von 30 fl Strafe, wovon der umwährende Wirt 1/3 zu beziehen hat, zapfen und schenken darf,
3. er der Wirtschaftsbeständer sich jederzeit mit gutem Getränke zu versehen hat, welches er mit Ausschluß des Biers kaufen kann, wo und bei wem er will; das Bier aber muß er bey dem Inhaber der hiesig herrschaftlichen Brauerey kaufen, abholen und jede Ohm zu 80 Maas, nach der von der Rentkammer bestimmten Taxe bezahlen, hat jedoch 40x (Kreuzer) Zapferlohn per Ohm zurückzuverlangen, gleicher in
4. er bey Vermeidung arbiträrer Strafe verbunden ist, sich Bier zum Zapfen zu halten; es steht aber auch dem Inhaber der Brauerey frey, sich in Udenhain Bierwirtschaft anzulegen, worin er jedoch nichts als Bier zapfen darf, daß er Beständer
5. Bier und Brandwein bey Vermeydung arbiträrer Strafe höher nicht verzapfen darf, als der Preis von der Rentkammer dafür festgesetzt ist,
6. er der Wirt 1/3 von der Strafe zu genießen hat, wenn derjenige im Ort, welchem Brandweinbrennerey Konzession erteilt ist, daß sie fremden Brandwein eingebracht und dadurch seine Wirtschaft beeinträchtigt haben und auf seine deshalbige Anzeige zur Strafe gezogen worden sind.
7. er während dieses Kontrakts die Herkömmliche Fronfreyheit genießt,
8. ihm andurch die Erlaubnis erteilt wird, zweimal im Jahr Musik und Tanz zu halten; er jedoch bey Zeiten bey der Polizeibehörde Anzeige zu tun und sich deren Erlaubnis hinsichtlich des Tages, zu erwirken hat, damit dieselbe die nötigen Vorkehrungen zu Vermeidung aller Anordnungen treffen könne; auch hat der Wirt bey derselben den hierzuerforderlichen Schein auszulösen, daß
9. er fremde Gäste sowohl als einheimische ordentlich bewirte, sie in keinem Fall übernehme und die Gaststube sowohl als das Trinkgeschirr stets sauber und reinlich halte,
10. er rücksichtlich der Wirtschaft den bestehenden oder etwa noch emaniert werdenden Polizeigesetzen unterworfen ist,
11. alle Staatslasten, sie mögen Namen haben wie sie wollen.
Das Original wurde der Familie Höhn anlässlich zum 150. Jubiläum vom damaligen Bürgermeister Götz der Gemeinde Brachttal übergeben.